„Das Geschäftsmodell unserer mittelständischen Mandantschaft ist in vielen Fällen „grenzen-los“. Dadurch sind wir tagtäglich von Fragestellungen aus dem internationalen Steuerrecht betroffen. Dies beginnt bei dem Grenzpendler und endet beim mittelständischen Unternehmer, der Ware ins Ausland liefert und umsatzsteuerliche Fragestellungen auslöst. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in verständlichen Worten.“
Internationales Steuerrecht
Wir beraten Sie über Ländergrenzen hinaus.
Unser ganzheitlicher Beratungsansatz geht über nationale Grenzen hinaus. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen einzelstaatlichen Rechtsnormen bieten wir Ihnen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen umfangreiche Beratungsansätze mit internationalem Bezug. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, in den betreffenden Ländern auf örtliche Steuerberater zurückzugreifen, so dass wir abgestimmte Lösungsvorschläge erstellen können, auf deren Grundlage Sie Ihre Entscheidungen treffen können.
Unsere Leistungen für Sie:
- Allgemeine Beratung zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen
- Berücksichtigung internationaler Vorgänge in den Steuererklärungen
- Betriebsstätten inländischer Gesellschaften im Ausland (Outbound)
- Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften im Inland (Inbound)
- Steuerliche Beurteilung von Investitionen im Ausland
- Unterstützung bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen / Verrechnungspreisdokumentationen
- Arbeitnehmerentsendung
- Erbschaftsteuerliche Beurteilungen
Individuelle Beratung bei W&N anfragen
Sie beschäftigen sich mit Fragen rund um das internationale Steuerrecht?
Wir als Experten geben Ihnen gerne die Antworten.