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Erweiterung der steuerlichen Förderung für Elektromobilität

Die steuerlichen Vorteile für Elektromobilität werden ab 2025 ausgeweitet. Dienstwagen mit einem Listenpreis bis 80.000 € können nun mit einem geldwerten Vorteil von 0,25 % versteuert werden. Zuvor lag die Grenze bei 60.000 €.

Wichtig:

  • Gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft werden.
  • Privat genutzte Firmenwagen profitieren weiterhin von einer pauschalen Versteuerung.

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Quelle

Bundesministerium für Umwelt


Lesedauer

1 Minute


Veröffentlicht

vor 4 Monaten



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